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Sie sind Erbe

Im Falle des Ablebens einer Person in Frankreich oder einer Person, deren Rechtsnachfolge dem französischen Recht unterliegt, tritt die Rechtsnachfolge mit dem Todestag ein.
Der Notar ist ein öffentlicher Amtsträger, ernannt vom Justizministerium. Nach französischem Recht ist einzig der Notar für die Nachlassregelung zuständig.
Wenn die Erben unbekannt sind, setzt der Notar einen beruflichen Erbenermittler ein. Wenn wir uns also an Sie wenden, dann deshalb, weil Sie ein potenzieller Erbe eines Nachlasses in Frankreich sind.

Unsere Aufgaben

Unsere Aufgabe ist in erster Linie die Ermittlung der Erben.

Des Weiteren besteht unsere Aufgabe darin, die ermittelten Erben zu vertreten und dafür zu sorgen, dass ihre Ansprüche bestmöglich durchgesetzt werden, etwaige Schwierigkeiten im betreffenden Fall in deren Namen zu  lösen und für sie zu handeln. Dies ist besonders hilfreich, wenn die Zahl der Erben groß ist oder diese im Ausland leben und mit den französischen Verfahren bzw. der französischen Sprache nicht vertraut sind.

Darstellung der Nachlassregelung nach französischem Recht

Das französische Recht teilt Erben in 4 Kategorien ein:

  1. Kategorie direkter Nachkommen: Kinder und ihre Nachkommen
  2. Kategorie der bevorzugten Seitenverwandten in aufsteigender und absteigender Linie: Vater, Mutter, Brüder, Schwestern und deren Nachkommen
  3. Kategorie der Vorfahren: Grosseltern und Ur-Grosseltern
  4. Kategorie der ordentliche Seitenverwandten :Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen ersten Grades, entfernte Verwandte

Unser Service

Unser Auftrag – unsere Verpflichtungen

Wir decken für Sie den Ursprung Ihrer Ansprüche auf, stehen Ihnen bei allen Schritten der Abwicklung bei und vertreten Sie im Rahmen des Erbverfahrens. Wir kümmern uns um alle Schritte, die mit der Abwicklung des Nachlassverfahrens verbunden sind. Die in dem Vertrag mit uns vorgesehenen Gebühren werden nur erhoben, wenn der Nachlass zu Ihren Gunsten geregelt wird. Stellt sich hingegen heraus, dass die Nachlassverbindlichkeiten größer sind als die erwarteten Vermögenswerte, bleiben sämtliche angefallenen Kosten zu unseren Lasten.

Unsere Gebühren ergeben sich auf der Grundlage des Nettoanteils des Erben, d.h. des Nachlasswertes nach Abzug der Erbschaftssteuer und aller mit der Abwicklung des Nachlasses verbundenen Kosten. Hierbei handelt es sich um einen prozentualen Anteil des Erben am gesamten Nachlass, der je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Vermögens variiert. Der ermittelte Erbe ist gegen etwaige Verbindlichkeiten abgesichert. Wir kümmern uns um die Abgabe der vorgeschriebenen Steuererklärungen, und Sie brauchen nirgendwo persönlich vorstellig zu werden.

Die Etappen der Nachlassregelung in Frankreich

2021
Step 1 german

Sterbefall und Eröffnung eines Nachlassfalles bei dem zuständigen Notar

Der Nachlassfall beginnt am Tage des Ablebens einer Person. Der Notar ist ein öffentlicher Amtsträger, ernannt vom Justizministerium. Nach französischem Recht ist einzig der Notar für die Nachlassregelung zuständig.

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Step 2 -German

Notarielle Beauftragung des Erbenermittlers

Sollten keine oder nicht alle Erben bekannt sein, kann der Notar nach französischem Recht einen beruflichen Erbenermittler beauftragen. Es ist nicht die Aufgabe des Notars, selbst Erben zu ermitteln.

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Step 3 – German

Ermittlung und Vertretung der Erben

Jeder Fall ist anders! Je nach Komplexität des Falles können die Recherchen, um alle Erben eines Nachlasses zu ermitteln, mehrere Monate in Anspruch nehmen.

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Step 4 – German

Erstellung der Nachlassurkunden durch den Notar

Auf der Grundlage des Stammbaums, den der Erbenermittler erstellt hat, kann der Notar die Nachlassurkunden (acte de notoriété) ausstellen, welche die Rechte der Erben belegen. Der Erbenermittler haftet für die Richtigkeit der erstellten Erbfolge.

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Step 5 – German

Nachlassregelung durch den Notar

Zusätzlich zur Erstellung der Nachlassurkunden ist der Notar ebenfalls für das Begleichen offener Verbindlichkeiten zuständig.

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Step 6 – German

Abgabe der Erbschaftssteuererklärung

Auf der Erbschaftssteuererklärung wird das gesamte Vermögen des Erblassers aufgelistet. Diese Erklärung ist Pflicht und muss dem Finanzamt unter Angabe der zu zahlenden Erbschaftssteuer übermittelt werden. In Frankreich kommt nicht das Finanzamt auf die Erben zu, sondern der Notar muss die Erbschaftssteuer berechnen und direkt an das Finanzamt abführen, bevor eine Auszahlung der Erbschaft an die Erben erfolgen kann.

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Step 7 – German

Verkauf der Immobilie

Auf der Grundlage von unabhängigen Wertgutachten, welche durch den Erbenermittler in Auftrag gegeben werden, wird der Verkauf der Immobilie durchgeführt. Hierfür wird zwangsläufig vorab die Genehmigung der Erben eingeholt. Der Erbenermittler kümmert sich jedoch darum die Immobilie zu schätzen zu leeren und einen Käufer zu finden.

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Step 8 – German

Aufteilung des Nettoguthabens und Ausschüttung an die Erben

Die Summe, welche den Erben ausgeschüttet wird, ist ein Nettobetrag. Alle ausgelegten Kosten, sowie unser Honorar, werden vorab einbehalten.

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