47 NIEDERLASSUNGEN WELTWEIT
Führendes europäisches Unternehmen
Mehr als 130 Jahre Erfahrung
ERBENERMITTLUNG
Die Gesellschaft Coutot-Roehrig ist das größte europäische Unternehmen für Erbenermittlung.
Unser Beruf besteht darin, Erben zu ermitteln, deren Erbrechte durchzusetzen, und sie während der gesamten Abwicklung des Nachlasses zu begleiten und zu unterstützen.
Sie können dabei auf unsere langjährige Erfahrung zurückgreifen, (das Unternehmen besteht seit 120 Jahren) und auf unser Netzwerk von 47 Niederlassungen in Frankreich und weltweit. Wir stellen Ihnen unsere erfahrenen beruflichen Erbenermittler zur Seite, welche Zugang zu einer einzigartigen Datenbank haben (1 Milliarde Daten), und unsere auf Erbrecht spezialisierte Juristen.
Mit unserer Hilfe werden jährlich 5000 Nachlässe in Frankreich, aber auch auf internationaler Ebene abgewickelt.
Hier finden Sie alle Antworten auf Ihre Fragen
Von einem beruflichen Erbenermittler kontaktiert zu werden ist nicht alltäglich und kann verschiedenen Fragen aufwerfen.
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Sollten Sie weitere Informationen benötigen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Wie ein Nachlass in Frankreich geregelt wird
Sterbefall und Eröffnung eines Nachlassfalles bei dem zuständigen Notar
Der Nachlassfall beginnt am Tage des Ablebens einer Person. Der Notar ist ein öffentlicher Amtsträger, ernannt vom Justizministerium. Nach französischem Recht ist einzig der Notar für die Nachlassregelung zuständig.Notarielle Beauftragung des Erbenermittlers
Sollten keine oder nicht alle Erben bekannt sein, kann der Notar nach französischem Recht einen beruflichen Erbenermittler beauftragen. Es ist nicht die Aufgabe des Notars, selbst Erben zu ermitteln.
Ermittlung und Vertretung der Erben
Jeder Fall ist anders! Je nach Komplexität des Falles können die Recherchen, um alle Erben eines Nachlasses zu ermitteln, mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Erstellung der Nachlassurkunden durch den Notar
Auf der Grundlage des Stammbaums, den der Erbenermittler erstellt hat, kann der Notar die Nachlassurkunden (acte de notoriété) ausstellen, welche die Rechte der Erben belegen. Der Erbenermittler haftet für die Richtigkeit der erstellten Erbfolge.
Nachlassregelung durch den Notar
Zusätzlich zur Erstellung der Nachlassurkunden ist der Notar ebenfalls für das Begleichen offener Verbindlichkeiten zuständig.
Abgabe der Erbschaftssteuererklärung
Auf der Erbschaftssteuererklärung wird das gesamte Vermögen des Erblassers aufgelistet. Diese Erklärung ist Pflicht und muss dem Finanzamt unter Angabe der zu zahlenden Erbschaftssteuer übermittelt werden. In Frankreich kommt nicht das Finanzamt auf die Erben zu, sondern der Notar muss die Erbschaftssteuer berechnen und direkt an das Finanzamt abführen, bevor eine Auszahlung der Erbschaft an die Erben erfolgen kann.
Verkauf der Immobilie
Auf der Grundlage von unabhängigen Wertgutachten, welche durch den Erbenermittler in Auftrag gegeben werden, wird der Verkauf der Immobilie durchgeführt. Hierfür wird zwangsläufig vorab die Genehmigung der Erben eingeholt. Der Erbenermittler kümmert sich jedoch darum die Immobilie zu schätzen zu leeren und einen Käufer zu finden.
Aufteilung des Nettoguthabens und Ausschüttung an die Erben
Die Summe, welche den Erben ausgeschüttet wird, ist ein Nettobetrag. Alle ausgelegten Kosten, sowie unser Honorar, werden vorab einbehalten.