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COUTOT-ROEHRIG
8, place de Bordeaux
67000 STRASBOURG
FRANKREICH
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©Coutot-Roehrig | Rechtliche Hinweise | Datenschutzpolitik | Cookie-Richtlinie
Die Interessen des Erbenermittlers und die des Erben sind eng miteinander verknüpft. Die Gesellschaft Coutot-Roehrig wird alles daransetzen, den Nachlass unter den besten Bedingungen für die Erben abzuwickeln. Unser Honorar wird erst auf den Betrag fällig, der dem Erben tatsächlich ausbezahlt werden kann. Sollte die Regelung des Nachlasses aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, schuldet der Erbe der Gesellschaft Coutot-Roehrg nichts, und alle ausgelegten Kosten bleiben dann zu unseren alleinigen Lasten.
Der Notar steht hierbei in Kontakt mit den verschiedenen Ämtern (Finanzamt, Gerichte usw.). Für jeden Nachlass wird ein spezielles Nachlasskonto eingerichtet. Der Notar führt auf diesem Konto das Vermögen des Erblassers zusammen (Konten, Erlös aus Immobilienverkäufen usw.) Hiervon können, im Sinne der Erben, offene Rechnungen beglichen und die Erbschaftssteuer abgeführt werden.
Als Person des öffentlichen Rechtes muss der Notar eine vollständige Akte mit allen amtlichen Nachweisen, wie Personalausweisen und Personenstandsurkunden, vorlegen, die für die rechtliche Feststellung der Identität des Erben und den Beleg der Erbrechte unerlässlich sind, weshalb wir Sie um diese persönlichen Daten und Informationen bitten. Wir sind hierbei strengen Datenschutzregeln unterworfen.
Der Notar stellt die offiziellen Nachlassurkunden aus, welche die Rechte der Erben belegen und übernimmt hierfür die Verantwortung. Er ist während der gesamten Abwicklung des Nachlasses unser Ansprechpartner.
Um Erben weltweit zu ermitteln, setzen wir all unsere Fachkenntnisse und unser nationales und internationales Netzwerk ein.
Sobald die Erben ermittelt sind, unterbreiten wir diesen unsere Honorarvereinbarung, um deren Rechte in dem Nachlass zu belegen und sie bei der Abwicklung des Falles zu vertreten.
Der Erbe hat selbst keinerlei Kosten vorzustrecken und muss sich auch nicht um die Formalitäten in Frankreich kümmern.
Erst wenn alle Erben die Vereinbarung des Erbenermittlers unterzeichnet haben, kann dieser den Stammbaum an den zuständigen Notar übermitteln, gemeinsam mit allen Urkunden, Nachweisen und Vollmachten, welche zur Abwicklung des Nachlasses notwendig sind.
Die Erben, bzw. deren Vertreter, sind gehalten innerhalb von 6 Monaten eine Erbschaftssteuererklärung abzugeben. Wenn ein Erbenermittler beauftragt wird kann dieser eine Verlängerung dieser Frist erwirken, um eine Minderung bzw. einen Erlass der Strafzinsen und Zusatzsteuern zu beantragen.
Die Erbschaftssteuern in Frankreich sind variabel und werden je nach Verwandtschaftsgrad berechnet.
Es können mehrere Gutachten eingeholt werden. Ziel ist es, die Immobilie im Auftrag der Erben zu bestmöglichen Konditionen zu verkaufen.
Die notarielle Beauftragung des Erbenermittlers ist im Artikel 36 des französischen Gesetzes zur Reform des Erbrechts vom 23. Juni 2006 geregelt.